






Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag in
der
hotel pension lohwasser berlin
I.
Geltungsbereich
II. Vertragsabschluss, -partner,
Verjährung
III. Leistungen, Preise, Zahlung,
Aufrechnung
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No
Show)
V. Rücktritt des Hotels
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und
-rückgabe
VII. Haftung des Hotels
VIII. Schlussbestimmungen
I. Geltungsbereich
1. Diese
Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner,
Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die
Annahme
des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der
Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das
Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet,
die vom
Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die
für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der
vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel
ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
2. Der Kunde kann nur mit einer
unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des
Kunden von
dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag
nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem
Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß
Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch
genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die
vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den
Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit
oder ohne Frühstück, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies
Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben
gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
· höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Zimmer unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
· das Hotel
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
· ein Verstoß gegen
oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt
des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf
die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab
15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem
Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der
Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht
die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen
haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises,
höchstens € 3.500, sowie für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem
Höchstwert von X € im Hotel- oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige
macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des
Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in
der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel
mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort
ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher
Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
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